Auswirkungen der Gesundheitsprämie

Arbeitnehmer zahlen nicht mehr einen Anteil von derzeit 7,9 Prozent des Arbeitseinkommens als Krankenkassen-Beitrag, sondern eine pauschale Gesundheitsprämie. Diese Gesundheitsprämie ist für alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Einkommen gleich hoch. Die Höhe der Gesundheitsprämie steht noch nicht fest, wird aber derzeit auf rund 150 Euro pro Monat geschätzt. Arbeitnehmer, die sich die Gesundheitsprämie nicht leisten können, sollen einen Zuschuss vom Staat erhalten („Sozialausgleich“).

Der Arbeitgeberanteil am Krankenkassen-Beitrag von derzeit 7 Prozent des Gehalts des Arbeitnehmers wird eingefroren. Das bedeutet auch: Wenn es zu einer Erhöhung der Krankenkassen-Beiträge kommt, muss diese alleine von den Arbeitnehmern über die Gesundheitsprämie getragen werden. Würden sich Kostensteigerungen im Gesundheitswerden nicht mehr auf die Lohnkosten auswirken. CDU und FDP heben diese Entlastung des Arbeitgebers als Vorteil der Gesundheitsprämie hervor: Nur so sei die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Arbeitsplätze zu erhalten. Die Gewerkschaften hingegen kritisieren genau deswegen die Gesundheitsprämie, da sie die Solidarität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefährde.

An der Familienversicherung soll sich nach den Plänen der Bundesregierung durch die Gesundheitsprämie nichts ändern. Kinder und Ehepartner, die jetzt bereits vom Krankenkassen-Beitrag befreit sind, müssen also auch keine Gesundheitsprämie bezahlen. Das gilt sowohl für  familienversicherte Ehegatten, als auch für Kinder. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können sich über ihre Eltern beitragsfrei in einer Familienversicherung versichern. Wer eine Ausbildung macht, kann sogar bin zum 25. Lebensjahr von der Familienversicherung profitieren. Auch Ehegatten können sich über die Familienversicherung umsonst mitversichern lassen, wenn Sie nicht mehr als 365  Euro verdienen. Für Familienangehörige, die einen Minijob ausüben, liegt die Höchstgrenze für die Familienversicherung derzeit bei 400 Euro.

Auch Geringverdiener müssen die pauschale Gesundheitsprämie zahlen. Das kann für viele eine Mehrbelastung gegenüber dem derzeitigen Beitragssystem bedeuten. Aber: Der Staat sieht für Geringverdiener einen Zuschuss vor („Sozialausgleich“). Ob ein Sozialausgleich gezahlt wird und wie hoch dieser ausfällt, wird individuell anhand aller Einkünfte des Krankenkassen-Mitglieds berechnet. Dabei soll nicht nur das Gehalt berücksichtigt werden, sondern zum Beispiel auch Zins- oder Mieteinkünfte. Wer ein geringes oder gar kein Gehalt hat, dafür aber hohe Einkünfte aus Zinsen, erhält also keinen Zuschuss zur Gesundheitsprämie.

Auch Rentner müssen derzeit davon auszugehen, dass ihr Krankenkassen-Beitrag auf eine Kopfpauschale umgestellt wird. Medienberichte nach denen die Bundesregierung plane, die Rentner von der Kopfpauschale auszuschließen, wurden umgehend von den zuständigen Bundesministerien dementiert. Anstoß für die Überlegungen soll der geplante Sozialausgleich sein. Wegen der niedrigen Altersrente vieler Rentenempfänger sind viele Rentner nicht steuerpflichtig. Daher fehlen den Ämtern die Informationen über die Einkünfte der Rentner. Der weitgehend automatisierte Sozialausgleich für Bezieher geringer Einkommen, den Bundesgesundheitsminister Rösler in Aussicht gestellt hat, ist daher für Rentner schwierig zu verwirklichen.

Studenten, die nicht über ihre Eltern mitversichert sind, werden die Gesundheitsprämie zahlen müssen. Das heißt ein Student müsste denselben Krankenkassen-Beitrag zahlen, wie ein gutverdienender Akademiker. Allerdings sollen auch Studenten staatliche Zuschüsse zur Gesundheitsprämie zu erhalten können („Sozialausgleich“).

Für Privatversicherte ändert sich durch die Gesundheitsprämie zunächst nichts. Denn die Gesundheitsprämie ist nur eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings wird der Sozialausgleich der Gesundheitsprämie durch Steuern finanziert werden. Daran wären also auch privatversicherte Steuerzahler beteiligt. Vor allem CDU und FDP heben hervor, dass dieser steuerliche Einbezug auch von Privatversicherten mehr Gerechtigkeit schaffe. Denn beim aktuellen Beitragssystem, können Privatversicherte sich vollständig der Solidaritätsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung entziehen. Durch die Gesundheitsprämien wäre die Umverteilung der Gesundheitskosten hingegen auf alle Steuerzahler ausgeweitet.

Zwischen den Krankenkassen soll es durch die Gesundheitsprämie zu mehr Wettbewerb kommen. Denn die genaue Höhe der Gesundheitsprämie soll jede Krankenkasse selbst festlegen können. Das führt dazu, dass eine Kasse etwa durch vorteilhafte Verträge mit Krankenhäusern oder niedergelassenen Ärzten, ihren Mitgliedern eine geringere Gesundheitsprämie anbieten kann. Somit kann eine Kasse durch wirtschaftliches Handeln ihre Position im Wettbewerb mit anderen Krankenkassen verbessern. Außerdem ist vorgesehen, dass alle Kassen im Rahmen des Systems der Gesundheitsprämie einheitliche Kernleistungen anbieten müssen. Neben dieser Grundversorgung sollen die Krankenkassen aber auch zunehmend die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Zusatzleistungen anzubieten. Diese würden dann aber nicht durch die Gesundheitsprämie gedeckt, sondern müssten zusätzlich bezahlt werden.



 
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